Blossin ist der Spezialist für kombinierte Bildungs- und Freizeitangebote zu Land und auf dem Wasser. Nur wenige Kilometer von Berlin entfernt können Jung und Alt aktiv werden und auf einzigartige Weise Bildung, Entspannung und Spaß miteinander verbinden.
Als Jugendbildungsstätte verfügt Blossin über 25 Jahre Erfahrung im Bereich von gemeinnützigen Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung sowie Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Jugendbildungszentrum Blossin e. V. betreibt den Hafen Blossin und nimmt insofern direkt oder durch bevollmächtigte Personen – diensthabende Techniker (Hafenmeister) und Betreuerdienst die Hausrechte wahr.
§1 Geltungsbereich
Diese Haus- und Hafenordnung gilt für das gesamte Gelände des Jugendbildungszentrum Blossin e. V. Ferner gelten alle übergeordneten Gesetze und Verordnungen. Dies gilt insbesondere für die Straßenverkehrsordnung, die Wasserschifffahrtsordnung und den Umweltschutz.
§2 Verhalten
§3 Anweisung der Liegeplätze
§4 Verhalten auf Liegeplätzen
§5 Fahrregeln und Verhalten im Hafen
§6 Ver- und Entsorgung
§7 Haftung
Der Betreiber bzw. der Hafenmeister stellt lediglich den Liegeplatz zur Verfügung, verwahrt oder bewacht jedoch nicht die Boote, deren Zubehör, sowie die auf dem Gelände abgestellten Fahrzeuge und Hänger oder sonstige Gegenstände. Eine Haftung seitens des Betreibers oder dessen Erfüllungsgehilfen für die Beschädigung oder den Verlust von Booten, Fahrzeugen, Hängern oder Zubehör wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Personenschaden haftet der Betreiber lediglich im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht. Er hat dafür eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Seine Haftung beschränkt sich auf die dort vereinbarten Schadensersatzhöhen. Die Liegeplatzinhaber, Gastlieger und Besucher haften für Schäden, die durch sie selbst, ihre Familiengehörigen, ihre Besatzung oder ihre Gäste an Einrichtungen der Marina verursacht werden. Werden derartige Schäden durch das Boot verursacht (Verkehrsunfall, Feuer, Explosion, gerissene Leinen usw.) haftet der Eigner, Liegeplatzinhaber oder Gastlieger auch dann, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann. Den Bootseignern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vorgeschrieben. Die Police ist auf Verlangen des Betreibers vorzulegen. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. In der Höhe wird die Schadensersatzpflicht auf die vorhersehbare, vertragstypische Höhe begrenzt. Auch die Haftung seitens des Marina für Schäden jeglicher Art an Booten und sonstigen Fahrzeugen in Folge von Elektrolyse, Sturm, Strömung, Wellenschlag, Sog, Vereisung sowie Hoch- und Tiefwasser wird ausgeschlossen.
§8 Sanktionen
Wenn Schiffs- oder Fahrzeugführer von Wasser- und oder Landfahrzeugen den Bestimmungen dieser Haus- und Hafenordnung zuwiderhandeln oder den Anweisungen des Hafenmeisters oder anderen Aufsichtsorganen nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen, kann der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen das oder die Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des oder der Fahrzeugeigner verholen oder aus dem Hafengebiet entfernen oder entfernen lassen. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Haus- und Hafenordnung kann der betreffende Fahrzeugführer entschädigungslos mit seinem Fahrzeug oder Fahrzeugen aus dem Hafengebiet verwiesen werden. In diesem Falle besteht ein fristloses Kündigungsrecht eines evtl. abgeschlossenen Nutzungsvertrages. Das gilt auch für den Fall, dass das öffentliche Ansehen der Marina geschädigt wurde.
§9 Gültigkeit
Die Haus- und Hafenordnung ist Bestandteil aller Nutzungsverträge für Dauerlieger und Gastlieger. Sie kann laufend den Erfordernissen angepasst werden. Veränderungen treten mit Ihrer Bekanntgabe durch Aushang sofort in Kraft. Jede_r Liegeplatzinhaber_in erkennt diese Haus- und Hafenordnung mit Abschluss eines Nutzungsvertrages und Anlegen an der Hafen-Steganlage an.
Sie erreichen den Hafenmeister telefonisch unter 033767 75-400 oder die Rezeption unter 033767 75-0.
Das Team des Jugendbildungszentrum Blossin wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt,
erholsame Stunden auf unserem Gelände und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel.
Jugendbildungszentrum Blossin e. V.
Waldweg 10, 15754 Heidesee / OT Blossin Stand 2021
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